Wir sind ihr
Partner.
Montage
Verpackung
Holzwerkstatt
Lebensmittel-
abfüllung
Laserschneiden Abkanten
Näharbeiten
Küche
Biolandgärtnerei
Chiemgau Kiste
Chiemgau Maßarbeit
Chiemgau Laden
WEITERER VORTEIL: AUSGLEICHSABGABE MINDERN
Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, fällt eine sogenannte Ausgleichsabgabe an. Diese ist an das Inklusionsamt zu zahlen.
Wenn Sie mit staatlich anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten, können Sie Ihre Ausgleichsabgabe bis auf null reduzieren! Sie haben den Mehrwert unserer Arbeitsleistung und wir können Menschen mit Behinderung sinnvoll beschäftigen. Denn: Wir haben eine solche staatliche Anerkennung und weisen den von der Ausgleichsabgabe abzugsfähigen Betrag deshalb gesondert auf unseren Rechnungen aus.
unserer Kunden