Werkstattrat
ZUSÄTZLICHE FRAUENBEAUFTRAGTE
Neben dem Werkstattrat unterstützt eine Frauenbeauftragte mit Stellvertreterin pro Standort die Interessen der Frauen mit Behinderung. Die Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten sind ebenfalls in der Verordnung des Bundes geregelt.
Auch die Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin sind Teil der Belegschaft und werden von ihren Kolleginnen ebenfalls alle vier Jahre gewählt. In der Regel zeitgleich mit den Wahlen des Werkstattrats.
DARUM KÜMMERN SICH DIE FRAUENBEAUFTRAGTEN
Hauptaufgabe der Beschäftigtenvertreterinnen ist die Stärkung der Interessen der weiblichen Belegschaft mit Behinderung. Darunter fällt eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie die Gleichstellung von Frauen und Männer.
Zusätzlich kümmern sie sich um mehr Selbstbehauptung und den Schutz vor Gewalt. Grundsätzlich haben sie wie auch die Vertreter des Werkstattrats immer ein offenes Ohr für die Anliegen ihrer Kolleginnen und setzen sich mit viel Engagement für ihre Belange ein. So gibt es etwa in den Oderberger Werkstätten alle zwei Wochen einen Frauenaustausch, in dem in gemütlicher Atmosphäre aktuelle Anliegen und Sorgen besprochen werden.