Werkstattrat

Der Werkstattrat setzt sich für die Rechte und Interessen aller Beschäftigten mit Behinderung in unseren Werkstätten ein. Das sind bei uns pro Standort drei Personen. Diese Vertreter sind Menschen mit Behinderung, die ihr Amt neben ihrer Tätigkeit in den Werkstätten ausführen. Und sie sind gewählt von ihren Kollegen. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt, bei uns zuletzt im Herbst 2021.

Telefon: 0 86 69. 86 134-0
E-Mail: info@clw-ggmbh.de

Gesetzlich geregelt: Hier wirkt der Werkstattrat mit

Das Recht auf Mitbestimmung regelt die bundesweit geltende Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO). Hier ist unter anderem festgeschrieben, bei welchen geplanten Änderungen der Geschäftsführung der Werkstattrat zustimmen muss.
Unter anderem betrifft das:

  • Beschäftigungszeiten
  • Erholungspausen
  • Urlaub
  • Entgeltregelungen
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Feste und Feiern
  • Werkstattordnung

So hat unser Werkstattrat zum Beispiel Anfang 2022 an der Neugestaltung der Entgeltregelungen mitgewirkt. Oder zu Beginn der Corona-Pandemie an der Entzerrung von Pausen- und Essenszeiten. Aber auch bei alltäglichen Themen ist die Meinung des Werkstattrats gefragt: Was soll auf den Speiseplan? Wie stellen wir eine noch gesündere Verpflegung aller sicher? So ist er wichtiges Bindeglied zur Geschäfts- und Betriebsleitung und Sprachrohr der Beschäftigen.

Weitere Aufgaben der Beschäftigtenvertretung

Denn der Werkstattrat hat nicht nur ein Mitwirkungs- und Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen. Er hat auch die Aufgabe, Anregungen und Ideen aus der Kollegschaft einzubringen und sich für diese einzusetzen. Genauso tritt er bei Beschwerden in Aktion und fungiert als Mittler zwischen Unternehmensleitung bzw. Betriebsleitung und den Beschäftigten mit Behinderung. Für jede Art von Lob, Kritik oder Ideen stehen die Vertreter des Werkstattrats jederzeit für persönliche Gespräche zur Verfügung. Ebenso gibt es einen Briefkasten, in dem Beschwerden und Vorschläge schriftlich und anonym abgegeben werden können. Zudem finden regelmäßig Umfragen in den Werkstätten statt, um auf neue Anregungen zu stoßen.

Alle zwei Wochen trifft sich das Gremium und bespricht aktuelle Themen. Ergebnisse teilt der Werkstattrat im persönlichen Gespräch und offiziell an den schwarzen Brettern der Standorte mit. Einmal im Jahr organisiert er zudem eine Beschäftigtenversammlung, in der er die Kollegen über Neuerungen informiert.

ZUSÄTZLICHE FRAUENBEAUFTRAGTE

Neben dem Werkstattrat unterstützt eine Frauenbeauftragte mit Stellvertreterin pro Standort die Interessen der Frauen mit Behinderung. Die Rechte und Pflichten der Frauenbeauftragten sind ebenfalls in der Verordnung des Bundes geregelt.
Auch die Frauenbeauftragte und eine Stellvertreterin sind Teil der Belegschaft und werden von ihren Kolleginnen ebenfalls alle vier Jahre gewählt. In der Regel zeitgleich mit den Wahlen des Werkstattrats.

DARUM KÜMMERN SICH DIE FRAUENBEAUFTRAGTEN

Hauptaufgabe der Beschäftigtenvertreterinnen ist die Stärkung der Interessen der weiblichen Belegschaft mit Behinderung. Darunter fällt eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie die Gleichstellung von Frauen und Männer.

Zusätzlich kümmern sie sich um mehr Selbstbehauptung und den Schutz vor Gewalt. Grundsätzlich haben sie wie auch die Vertreter des Werkstattrats immer ein offenes Ohr für die Anliegen ihrer Kolleginnen und setzen sich mit viel Engagement für ihre Belange ein. So gibt es etwa in den Oderberger Werkstätten alle zwei Wochen einen Frauenaustausch, in dem in gemütlicher Atmosphäre aktuelle Anliegen und Sorgen besprochen werden.