Aufnahme in die
Werkstätten
Wer entscheidet über eine Aufnahme?
Ob jemand letztendlich zu uns in die Werkstätten kommen darf oder nicht, entscheiden nicht wir, sondern der zuständige Leistungsträger. Das kann die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder auch eine Berufsgenossenschaft sein. Sie sind sich unsicher, wer der richtige Ansprechpartner ist? Dann wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit Traunstein – dort hilft man Ihnen bei der Klärung der Zuständigkeiten.
Grünes Licht vom Leistungsträger: Wie geht`s weiter?
Wenn der zuständige Leistungsträger einer Aufnahme bei uns in den Werkstätten zustimmt, starten Sie mit dem sogenannten Eingangsverfahren. Das heißt, Sie können drei Monate lang testen, ob die Werkstätten im Allgemeinen und das Entwicklungsangebot im Speziellen etwas für Sie sind. Sie lernen neue Kollegen kennen, knüpfen Kontakte und gewinnen neue Perspektiven. Am Ende dieser Zeit entscheiden wir gemeinsam: Sind die Werkstätten das Richtige für Sie? Wenn ja, passen wir gegebenenfalls Ihren Tätigkeitsbereich und die begleitenden Maßnahmen an und erstellen gemeinsam Ihren individuellen Entwicklungsplan.
Zwei Jahre Berufsbildung: Probieren was Ihnen gefällt?
Danach startet eine zweijährige Ausbildungsphase bei uns im Haus, der sogenannte Berufsbildungsbereich. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich entsprechend Ihrer Wünsche und Fähigkeiten beruflich zu qualifizieren und neu zu orientieren. Bei Interesse können Sie sich auch in Betrieben außerhalb unserer Werkstätten erproben. Am Ende dieser Phase erhalten Sie ein Zertifikat von uns. Danach haben Sie die Option auf eine dauerhafte Beschäftigung an einem unserer Standorte.
Fragen
Kommen Sie auf uns zu.
Unser Angebot spricht Sie an und Sie wollen noch mehr Einblicke in unsere Arbeit in der Förderstätte? Dann melden Sie sich doch gerne bei uns. Auf Wunsch bieten wir auch Besuche in der Gruppe an, um Ihnen einen Eindruck aus erster Hand zu ermöglichen.